Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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Art. 1. 
Der Bedarf für: 
1. den Neubau eines Posthauses in Bad Dürkheim wird auf 253 000 , 
2. die Erweiterung des Posthauses in Kaiserslautern auf 163 000 , 
3. den Neubau eines Posthauses in München Ostbehuhef 
auf .. 480 000 , 
4. den Neuban eines Posthauses am Bahnhofe zu wi 
au . 175000.-f-, 
5. die Erweiterung des 2 am Bahnhofe; zu Negens- · 
butqauf.. . 337000JL 
6. den Neubau eines Posthauses am r zu 1 Schwein- 
furt aauf 255 000 M, 
7. den Neubau eines Posthauses am Bahnhofe zu Simbach 
a. Inn auf .... 167 000 M, 
8. die Erwerbung des Anwesens Porodeplatz Ar. 4 in Würz- 
burg zur Erweiterung der oberpostamtlichen Diensträume 
und für die zur Schaffung von Diensträumen für das 
Postamt Wirzburg 1 (Schoubornstraße) erforderlichen Bauten 
auf .. 600 000 A, 
9. Reserve und innere Einrichtung für die nach Ziffer 1 mit 8 
auszuführenden Bauten auf 112 800 JK, 
10. die Vervollständigung des bayerischen Telegraphennetes auf 649 000 -, 
11. die Erweiterung bestehender und die Herstellung neuer Tele- 
phonanlagen auf 10007 400 “, 
zusammen auf den Höchstbetrag von .. . .13199200.-- 
(dreizehn Millionen einhundertneunundneunzigtausend zweihundert Mark,) festgesetzt. 
  
Art. 2. 
Der K. Staatsminister der Finanzen ist ermächtigt, zur Deckung des in Art. 1 fest- 
gesetzten Gesamtbedarfes ein auf die Staatsfonds zu versicherndes Anlehen im gleichen 
Betrage aufzunehmen und das Anlehenskapital um den Betrag der Anlehens-Aufbringungs- 
kosten und der im Lanufe der XXVIII. Finanzperiode erwachsenden Zinsen zu erhöhen. 
liber die Tilgung dieses Anlehens wird in den jeweiligen Finanzgesetzen Verfügung 
getroffen werden.
	        
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