Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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Schweinfurt Hauptbahnhof — Ebenhausen und 
Ebenhausen — Bad Kissingen 
wird auf . . . . . . . 6631000 MA 
(Sechs Millionen sechshunderteinunddreißigtausend Mark) 
festgesetzt. 
Art. 2. 
Der K. Staatsminister der Finanzen ist ermächtigt, zur Deckung des in Art. 1 fest- 
gesetzten Bedarfs ein auf die Staatseisenbahnen zu versicherndes Staatsanlehen im gleichen 
Betrag aufzunehmen. 
Die Ausgaben für die Verzinsung dieses Anlehens während der Banzeit und die Geld- 
aufbringungskosten sind durch Erhöhung der Anlehenssumme zu beschaffen. 
Von der Zeit der Vollendung der in Art. 1 bezeichneten Bauarbeiten an hat die Ver- 
zinsung der für dieselben aufgenommenen Summe aus der Eisenbahnbetriebsrente zu erfolgen. 
Die Tilgung des Anlehens richtet sich nach den Bestimmungen der hiefür maßge- 
benden Gesetze. 
Gegeben zu Berchtesgaden, den 9. Mai 1906. 
Luitpold, 
Prinz von Bayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Graf v. Feilitzsch. v. Miltner. Dr. v. Wehner. v. Frauendorfer. v. Pfaff. Krhr. v. Horn. 
Staatsrat v. Bever. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Ministerialrat 
im K. Staatsministerium des Innern: 
Krazeisen. 
  
Nr. 17648. 
Bekanntmachung, die Errichtung einer Vorrückungsstelle für das Kanzleipersonal im Geschäfts- 
bereiche des Staatsministeriums der Justiz betreffend. 
K. Staatsministerium der Justiz. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Ver— 
weser, haben durch Allerhöchste Entschließung vom 25. April 1906 zu genehmigen geruht, 
daß die Sekretariatsassistenten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften bei ihrer Be-
	        
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