Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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Die Beschreibung der demnächst zur Ausgabe gelangenden neuen Reichsbanknoten wird 
nachstehend zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
München, den 9. Mai 1906. 
J. V. 
v. Pfaff. Staatsrat v. Bever. 
  
Beschreibung 
der Reichsbanknoten zu 50 Mark 
vom 10. März 1906. 
  
Die Noten sind 10 cm hoch und 15 cm breit. Sie bestehen aus Hanfpapier mit 
gelbbraunem Faserstreifen am linken Rande der Vorderseite und sind mit einem künstlichen 
Wasserzeichen ausgestattet, welches am oberen Rande einen Kontrollbuchstaben und unterhalb 
der Mitte der Note die 3 Buchstaben R B D zeigt. 
Die Vorderseite ist in grüner Farbe gedruckt, der Nummern= und Stempelaufdruck ist 
dunkelbraun. Der Text der Vorderseite wird von vier Rosetten, welche oben und an den 
beiden Seiten durch eine guillochierte Leiste verbunden sind, umrahmt. In jeder der beiden 
oberen Rosetten befindet sich, das Gesicht nach innen gerichtet, ein Brustbild der Germania. 
Die beiden unteren Rosetten, über denen in kräftigen Ziffern die Zahl 50 steht, sind durch 
je einen Stempel des Reichsbankdirektoriums ausgefüllt. Der obere Teil der Umrahmung 
wird durch eine aus Rosetten von verschiedener Form und Größe bestehende Guilloche, welche 
über die obere Randleiste hinausragt, ausgefüllt; in dem von der Guilloche freigelassenen 
unteren Raume zwischen den beiden Einfassungsrosetten erscheint zweimal, leicht schraffiert, 
die Zahl 50. 
Der Text der Vorderseite lautet: 
Reichsbanknote. 
Funfzig Mark 
zahlt die Reichsbankhauptkasse in Berlin ohne Legitimationsprüfung dem Einlieferer dieser 
Banknote. 
Berlin, den 10. März 1906. 
Reichsbankdirektorium. 
Rach. Gallenkamp. Frommer. v. Glasenapp. 
Schmiedicke. Korn. Gotzmann. Maron. v. Lumm.
	        
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