Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Grset-und Ver#dunnzshut 
fin das 
Königreich Bayern. 
  
  
Nr. 29. 
München, den 8. Juni 1906. 
IJnhalk#n: 
Bekauntmachung vom 1. Juni 1906, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — Be- 
kanntmachung vom 6. Juni 1906, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betrefs#end. — 
Bekanntmachung vom 6. Juni 1906, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorutionen. 
——... — — 
  
  
Nr. 11666. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Der Süddeutschen Bodenkreditbank A. G. in München wurde die Genehmigung erteilt, 
daß sie innerhalb der gesetzlichen Maximalgrenze des Pfandbriefumlaufs eine neue Serie, 
(Nr. 59) zu 3½K % verzinslicher Hypothekenpfandbriefe auf den Juhaber im Gesamtbetrag 
von 20 Millionen Mark, welche unverlosbar und zehn Jahre vom Emissionsdatum an un- 
kündbar sind, sodann aber innerhalb längstens 50 Jahren im Wege der Kündigung mit“ 
vierteljähriger Frist oder des freihändigen Rückkaufs eingelöst werden, in den Verkehr bringe. 
Die Pfandbriefserie wird eingeteilt in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 
100 4 
München, den 1. Juni 1906. 
Dr. Graf v. Feilitzsch. 45
	        
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