Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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Einziger Artikel. 
Sämtliche Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Dezember 1905, die provisorische 
Steuererhebung für das Jahr 1906 betreffend, haben gleichmäßig für das III. Quartal 1906 
Gültigkeit. 
Gegeben zu München, den 30. Juni 1906. 
Luit po l d, 
Prinz von Bayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Graf v. Feilitzsch. v. Miltner. Dr. u. Wehner. v. Pfasff. Frhr. v. Vorn. Staatsrat v. Hever. 
Staatsrat Dr. v. Ebermayer. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Ministerialrat 
im K. Staatsministerium des Innern: 
Krazeisen. 
  
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
  
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 12. Juni 1906 dem K. Kämmerer, 
Vorsitzenden im Ministerrate und Staats- 
minister des Königlichen Hauses und des 
Außern, Klemens Freiherrn von Podewils- 
Dürniz und 
unterm 19. Juni 1906 dem Intendanten 
der K. Hoftheater Albert Freiherrn von Speidel 
für das ihnen von Seiner Durchlaucht dem 
Fürsten zur Lippe verliehene Ehrenkreuz I. Klasse 
des Fürstlich Lippischen Haus-Ordens, 
dem K. Hofschauspieler Konrad Dreher 
in München für die ihm von Seiner Majestät 
dem Könige von Württemberg verliehene K. 
Württembergische Medaille für Kunst und 
Wissenschaft am Bande des Friedrichs-Ordens, 
dem Leibjäger Seiner Königlichen Hoheit des 
Prinzen Alfons von Bayern, Georg Stelzer, 
für das ihm von Seiner Majestät dem Könige 
von Spanien verliehene K. Spanische Silberne 
Militärverdienstkreuz, ferner 
den Nachgenannten für die ihnen von Seiner 
Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe verliehenen 
Ordensauszeichnungen: 
dem K. Obersthofmarschall Albrecht Grafen 
von Seinsheim für das Ehrenkreuz I. Klasse 
des Fürstlich Lippischen Hausordens, 
dem K. Hofoffizianten Jakob Drescher für 
die goldene Verdienstmedaille dieses Hausordens, 
den K. Hoflakaien Leonhard Nägele, Kor- 
binian Gill und Georg Kraft für die silberne 
Verdienstmedaille des genannten Hausordens, 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
zu erteilen.
	        
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