Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

 

9)  Familienname

(bei  Ehefrauen  und  Witwen

außer  dem  Familiennamen

des  Mannes  auch  der  Geburtsname),


 

 

Lau-]  Nummer  b)  Vorname
fende  des)  Stand  oder  Gewerbe
(bei  Ehefrauen  und  Witwen
Num--  Sterbe-  Stand  oder  Gewerbe  des,
Mannes,  bei  ehelichen
mer  segisters  Kindern  der  Stand  des
Vaters,  bei  unehelichen
Kindern  der  Stand  der
Mutter)
2

 

I

—  —  —  —  —  —

Wohnort

a)  Geburts-  Städten  auch

ort,  nummer).

Falls  nicht
0)  Staats=  in  der  Gemeinde

ange-  heimisch:

hörigkeit  bes

Bezir  es  und  des
Bundesstaats

 

sitzes,

des  Georbenn

4  5

1

(in  den  größeren

Straße  und  Haus-1



s  Alter

Angabe  des  Wohnolitischen



Sterbetag


Jahre

 

 

a)  Hat  die  gestorbene
Person  ein  Testament,
  einen  Erbvertrag,
  Ehevertrag,
Verpftegungsvertrag
oder  dergleichen  hinterlassen?


b)  Wo  befindet  sich  diese
Urkunde?

JP)  Ist  ein  Testamentsvollstrecker
  oder  Vertreter
  bestellt  2  (Angabe
  des  Namens,
Standes  und  Wohn-=orts).