Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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Schieß- und Sprengpulver (Schwarzpulver) und ähnliche 
Gemenge, wie Lithotrit und der sogenannte brennbare Salpeter; 
Holzpulver, bestehend aus einem Gemenge von nitriertem Holze, das 
durch die Nitrierung eine Gewichtsvermehrung von höchstens 30 Prozent 
erfahren hat, und von salpetersauren Salzen mit oder ohne Zusatz von 
schwefelsauren Salzen, unter Ausschluß der chlorsauren Salze; rauchschwache 
gelatinierte Nitrozellulosepulver und nitroglyzerinhaltige 
Nitrozellulosepulver ohne Zusatz anderer Explosivstoffe; Plastomenit 
(ein aus Nitrozellulose durch Zusammenschmelzen mit festen Nitroverbindungen 
hergestelltes Pulver); sämtlich auch in Form von Kartuschen; 
c) bei Ziffer 6 wird vor den Worten „sofern diese Patronen“ eingefügt: 
Patronen aus Gemischen von höchstens 80 Prozent Kalium--, 
Natrium= oder Ammonium-Perchlorat mit Nitrokohlenwasser- 
stoffen der aromatischen Reihe und Zellulosenitraten, Kohle, 
Kohlenwasserstoffen oder Kohlehydraten in Verbindung mit 
allen Salpeterarten, Patronen aus Gemischen von höchstens 
80 Prozent Kalium= oder Natrium-Chlorat mit Nitrokohlen- 
wasserstoffen der aromatischen Reihe und Zellulosenitraten, 
Kohle, Kohlenwasserstoffen oder Kohlehydraten mit allen 
Salpeterarten (ausgenommen Ammoniaksalpeter), 
2. In Nr. XXXVe wird eingefügt: 
a) hinter dem mit „Roburit IIa“ beginnenden Absatze: 
Wetter-Roburiten und Gesteins-Roburiten (Gemengen von 
Ammoniaksalpeter, Kalisalpeter, Trinitrotoluol, Mehl, Pflanzenpulver, Holz- 
kohle, Magnesit, Kochsalz, Salmiak, Alkalibicarbonat, Alkalioxalat, Kalium- 
permanganat — mit oder ohne Zusatz von gepulvertem Aluminium —, 
bei denen der Gehalt an Ammoniaksalpeter nicht unter 65 Prozent sinkt, 
der Gehalt an Trinitrotoluol 15 Prozent, an Aluminium 3 Prozent 
nicht übersteigt), 
b) hinter dem mit „Gesteins-Westfalit C“ beginnenden Absatze: 
ferner Cahücit, ein zu festen Patronen gepreßtes Gemenge von Kali- 
salpeter (50 bis 70 Prozent), Ruß (mindestens 8 Prozent), Schwefel, 
Zellulose und Eisensulfat. 
3. Hinter Nr. XXXVer# werden folgende neue Nummern eingeschaltet:
	        
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