Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

328 
2 Im 8 11 erhält der Absatz VI folgende Fassung: 
VI. Die Gebühr für Postkarten beträgt im Frankierungsfalle 5 Pf. für die ein- 
fache Postkarte oder für jeden der beiden Teile der Postkarte mit Antwort, im Nicht- 
frankierungsfalle das Doppelte. 
3. Im § 12 erhält der Absatz XII folgende Fassung: 
XII. Drucksachen müssen frankiert sein. Die Gebühr beträgt: 
bis 50 Gramm einschl. 3 Pf., 
über 50 bis 100 Gramm einschl. . 5BPf, 
über 100 bis 250 Gramm einschl. 10 Pf, 
über 250 bis 500 Gramm einsch. 20 Pf., 
über 500 Gramm bis 1 Kilogramm einschl. 30 Pf. 
Unfrankierte Drucksachen gelangen nicht zur Absendung. 
4. Im § 13 erhält der Absatz IV folgende Fassung: 
IV. Geschäftspapiere müssen frankiert sein. Die Gebühr beträgt: 
bis 250 Gramm einschl. 10 Pf., 
über 250 bis 500 Gramm einschl. 20 Pf., 
über 500 Gramm bis 1 Kilogramm einschl. 30 Pf. 
Unfrankierte Geschäftspapiere gelangen nicht zur Absendung. 
5. Im § 14 erhält der Absatz IX folgende Fassung: 
IX. Warenproben müssen frankiert sein. Die Gebühr beträgt: 
bis 250 Gramm einschl. . 10 Pf., 
über 250 bis 350 Gramm einsch. 20 Pf. 
Unfrankierte Warenproben gelangen nicht zur Absendung. 
6. Im § 15 erhält der Absatz II folgende Fassung: 
II. Die Sendungen müssen frankiert sein. Die Gebühr beträgt: 
bis 250 Gramm einschl. 10 Pf., 
über 250 bis 500 Gramm einschl. 20 Pf., 
über 500 Gramm bis 1 Kilogramm einschl. 30 Pf. 
Unfrankierte Sendungen gelangen nicht zur Absendung. 
7. Im 8 17 erhält der Absatz II folgende Fassung: 
II. Postanweisungen müssen frankiert werden. Die Gebühr beträgt: 
bis 5 Mark einschl. 10 Pf., 
über 5 bis 100 Mark einschl. 20 Pf., 
über 100 bis 200 Mark einschl. 30 Pf., 
über 200 bis 400 Mark einschl. 40 Pf.,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.