Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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Abdruck. 
« Bekanntmachung. 
Vom 1. August ab werden in Bayern für Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäfts- 
papiere und Warenproben sowie für zusammengepackte Drucksachen, Geschäftspapiere und 
Warenproben des Orts= und Nachbarortsverkehrs dieselben Taxen erhoben wie im Reichs- 
Postgebiete. Von dem bezeichneten Zeitpunkt ab kommen im Nachbarortsverkehr zwischen 
Orten der Königreiche Bayern und Württemberg die im Königreiche Bayern für derartige 
Sendungen gültigen erhöhten Ortstaxen in beiden Richtungen zur Anwendung. Zur Er- 
leichterung des Übergangs wird bestimmt, daß für alle im Monat August 1906 ein- 
gelieferten Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere und Warenproben sowie für 
zusammengepackte Drucksachen, Geschäftspapiere und Warenproben des bayerisch-württem- 
bergischen Nachbarortsverkehrs, die von den Absendern irrtümlich nach den alten Taxsätzen 
frankiert sind, lediglich der Betrag zu erheben ist, welcher an der neuen, erhöhten Franko- 
taxe fehlt. 
Berlin W. 66, den 19. Juli 1906. 
Der Reichskanzler: 
In Vertretung: gez. Kraetke. 
  
  
tigten Ministers am Kaiserlich Russischen 
Hofe zu berufen. 
Auszug aus der Adels-Matrikel des 
Königreiches. 
Staatedienst-Nachricht. 
  
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 30. Juni 1906 aller- Der Adels-Matrikel wurde einverleibt: 
gnädigst bewogen gefunden, den Geschäfts- 
träger bei der Französischen und der K. Bel- 
gischen Regierung, Geheimen Legationsrat 
II. Klasse Karl Grafen von Moy, vom 
16. Juli 1906 an auf den Posten eines 
außerordentlichen Gesandten und bevollmäch- 
am 23. Juli 1906 der K. Landgerichts- 
Präsident a. D., Albert Ritter von Straßer 
in Augsburg für seine Person als Ritter 
des Verdienstordens der Bayerischen Krone 
bei der Ritter-Klasse Lit. S, Fol. 143, Akt 
Nr. 17441.
	        
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