Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

— 12 — 
5. 
  
  
  
Beschäftigungs- und Anstellungsverhältnisse sowie Zivildiensteinkommen Geldbetrag 
  
des Inhabers. 4 
Der Rentenempfänger, ehemalierr 
ist nach einer pensionsfähigen Dienstzeit von Jahren 
. Teagen in den Ruhestand versetzt und bezieht vo 
....................... ab eine Pension 
Die Pension ist von dem pensionsfähigen Diensteinkommen 
von ... . MA mit .. /60“) berechnet. 
In der von ihm zuletzt bekleideten Stelle als 
................. hätte er ein pensionsfähiges 
Diensteinkommen Gehalt und — 
pensionsfähiger Wohnungsgeldzuschuß) vo M und somit 
eine Pension (4/80“) des Diensteinkommens von. .. . ... 
erreichen können. 
Ort. Datum. Firma. Unterschrift. 
  
  
  
*) Ist die Skala nach Landesrecht eine günstigere, so ist die Pension nach dieser zu berechnen.
	        
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