Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

—  12  —
5.

 

 

 

Beschäftigungs-  und  Anstellungsverhältnisse  sowie  Zivildiensteinkommen  Geldbetrag

 

des  Inhabers.  4

Der  Rentenempfänger,  ehemalierr
ist  nach  einer  pensionsfähigen  Dienstzeit  von  Jahren
.  Teagen  in  den  Ruhestand  versetzt  und  bezieht  vo
.......................  ab  eine  Pension

Die  Pension  ist  von  dem  pensionsfähigen  Diensteinkommen
von  ...  .  MA  mit  ..  /60“)  berechnet.

In  der  von  ihm  zuletzt  bekleideten  Stelle  als
.................  hätte  er  ein  pensionsfähiges
Diensteinkommen  Gehalt  und  —
pensionsfähiger  Wohnungsgeldzuschuß)  vo  M  und  somit
eine  Pension  (4/80“)  des  Diensteinkommens  von.  ..  .  ...

erreichen  können.

Ort.  Datum.  Firma.  Unterschrift.

 

 

 

*)  Ist  die  Skala  nach  Landesrecht  eine  günstigere,  so  ist  die  Pension  nach  dieser  zu  berechnen.