Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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Beilage 1. 
BZivilversorgungsschein. 
Dem (Vor= und Familienname, Dienstgrad und Truppenteil usw.) ist gegenwärtiger 
Zivilversorgungsschein nach einer aktiven Militärdienstzeit von 
. .. Jahren .. . . Monaten 
erteilt worden. 
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Zivildienste bei den 
Reichsbehörden, den Staatsbehörden aller Bundesstaaten und den Kommunal- 
behörden usw. des Bundesstaats, dessen Staatsangehörigkeit er seit 2 Jahren 
besitzt, 
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. 
Der Inhaber bezieht eine Militärrente von .. . .. munallich 
N. N. den ten 19 
65; .. .. 
Man (Behörde, welche über den Anspruch auf den 
/ Zivilversorgungsschein entschieden hat.) 
E— s“ 
Alter: .. . . VDahre. 
(Nr. des Zivilversorgungsscheins.) (Unterschrift des Militärvorgesetzten.) 
(Nr. der Rentenliste.)
	        
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