Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Genecralkommando  des  II.  Armeekorps.
Nr.  8864.

Würzburg,  den  14  Juli  1906.

Rentenfeststellung.

Der  Halbinvalide  —  ehemalige  Ulan  —  August  André  ist  auf  Grund
von  Dienstbeschädigung  zeitig  20%  erwerbsunfähig.  Die  hienach  zuständige
Rente  —  2%100  der  Vollrente  für  Gemeine  von  540  —  wird  auf  108  4
jährlich  oder  9  ¾  monatlich  vom  1.  Juli  1906  ab  bis  längstens  Ende
September  1907  festgestellt.

Ausserdem  wird  der  Anstellungsschein  für  den  Unterbeamtendienst
bewilligt.

Die  bisherige  Inralidenpension  von  monatlich  6  AK  kommt  mit  Ende
Juni  1906  in  Wegfall.

Der  Kkommandierende  General

V.  St.

1.  Friedeus-Renten-Empfänger.
Beglaubigte  Abschrift  hieron

ist  zu  senden  2.  Aufenthaltsort  Stambach.  Bezirksamt  Zweibrücken.
an  3.  Zahlende  Kasse:  Rentamt  Zweibrücken.
die  Königliche  General-Jlilitär--kasse

zu  8.  Bemerkungen:  Entlassen  30.  6.  05.

Nonfeststellung  anf  Grund  des  §  45  Nr.  1  Ges./06.
Letzte  Entscheilung:  Anerkennungsverfügung  des
Alilit.  Generalkommandes  II.  A.  K.  vom  27.  6.  05,
—.  Nr.  7676.

München.