Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

— 22 — 
B. 
  
1 
Ergebnis der Feststellungen des 
Bezirkskommandos über Krank- 
heitszustand, ärztliche Behandlung 
und Erwerbsverhältnisse. 
  
Nach WFeststellung im Jahre 1901 betreibt Machtarz 
Hausierhandel und ist nicht im Zivildienst angestellt. 
  
2. 
Urteil des untersuchenden Arztes. 
  
Im Jahre 1901 zuletzt untersucht; auf Grund des da- 
maligen Befundes 40% in der Erwerbsfähigkeit be- 
schränkt. Eine erneute militärärztliche Untersuchung 
wird nicht für erforderlich gehalten. 
L. 
Oberstabsarzt b. 7. 06.
	        
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