Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr. 44. 441 
Muster 16. 
(Seite 1.) 
Steuer karte 
gultig auf die Zeit vom 19 bis 19 
ausgostollt flr 
  
  
  
  
  
  
  
zu dem nachstehend beschriebenen Kraftfahrzeuge: 
Pollzelliches Art des Fabrzeugs. Anzahl der 
Kennzelchen HMersteller Getrlebsart Plerdekräfte Eigengowiekt Elgendesitzer 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
„ Dilese Stenerkarte fat bei der Benntzung des Fahrseugs auf böffentlichen Wegen uned# 
Zur Beachtung: 
(Nlieht Zutrellendes let zu streichen.) 
Plätsen stets mitsuführen und den Zoll- und Steuerbeamten sowie den Pollseibeamten 
auf Verlangen vorzuseigen. 
  
(Seite 2.) 
Von ist die 
Reichsstempelabgabe für das vorseitig beschriebene Kraftfahrzeug auf die Gultigkeitsdauer dieser 
Karte mit eoit, 
in Suchstaben: — — — — — — — —. M. — pf. 
entrichtet worden. — 
— Diese Steuerkarte tritt an Stelle der Steuerkarte Nr. der Bezirksliste 
de in — Eine Abgabe War 
hierbei nicht zu erheben. — 
  
Jr. der Bezirksliste. “ . den. . 19 
* » . (Hebestelle) 
Nr. des Einnahmebuchs. abaruck. .. 
(Unterschriften) 
Uberlisst der Eigenbesitzer das Kraftfahrseug auf Zeit elmem anderen su Besitz, s0 bat 
Zur Beachtung: 
auf diese Zeit auch der andere für seine Person eine Stenerkarte zu lUsen. sofer#es siicht 
nicht bloss um eine unentsgeltliche Uberlassung sum vorübergehenden Gebranchehandelt.
	        
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