Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr. 44. 451 
Feststellung der Stempelabgabe und Quittung) 
Nach der vorstehenden Aufstellung hat die Gesamtsumme der den zur Uberwachung der Geschäfts- 
  
ten 
führung bestellten Personen für das Geschäftsjahr * — — 19— gewährten Vergütungen 
Ni#.betragen. 
— Eine Abgabe ist hiernach nicht zu entrichten. — 
— Die Stempelabgabe nach dem Satze von 8 v. H. berechnet sich af 1. Pf. — 
— Die Haälfte des 5000 4# abersteigenden Betrags der Gesamtuer. 
gütungen beträüüt ......... »-L......... Pf. — 
Die Stempelabgabe wird hiernach fengesett anz den Beirag ven A. Pf., 
in Buchstaben ·.............................................. Mark......... Pf. 
Dieser Betrag ist heute eingezahlt und im Einnahmebuch unter Nr. vereinnahmt. 
..................................... ,den"—"19 
(Amtsbezeichnung)................·............................ 
(Unterschrift)---«- 
Amtsstempel-) 
abdruck. 
  
*) Nicht Zutreffendes ist zu streichen.
	        
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