Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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Röniglich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
Im Namen Beiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 31. Juli 1906 dem K. Inspektor 
Max Walter, Residenzburgpfleger und dem 
K. Schloßdiener Jakob Feuerstein in 
München für die ihnen von Seiner Durch- 
laucht dem Fürsten zur Lippe verliehenen 
Auszeichnungen und zwar Ersterem für das 
Ehrenkreuz IV. Klasse des fürstlich Lippischen 
Hausordens, Letzterem für die fürstlich Lip- 
pische silberne Verdienst-Medaille, ferner 
dem Oberjäger Hans Sedlmayer in 
Diensten Seiner Königlichen Hoheit des 
Prinzen Ludwig Ferdinand von Bayern für 
das ihm von Seiner Majestät dem Könige 
von Spanien verliehene silberne Militär- 
Verdienst-Kreuz 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
zu erteilen.
	        
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