Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr. 48. 531 
Bundesstaat: Bahern. Muster 1V. 
  
Ubersicht 
der 
Einnahme an Erbschaftssteuer. 
1. bis Viertel des Rechnungsjahres 19 
Anleitung zum Gebrauch: 
Die in den Ubersichten anzusetzenden Beträge umfassen den jedesmal abgelaufenen Teil des 
Rechnungsjahrs, also z. B. in der Ubersicht für das 1. bis 3. Viertel des Rechnungsjahrs die 
Einnahme für April bis einschließlich Dezember.
	        
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