Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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Einziger Artikel. 
Der Hauptetat der Militärverwaltung des Königreichs Bayern für das Rechnungsjahr 
vom 1. April 1906 bis 31. März 1907 wird nach der in der Beilage enthaltenen 
Kapitel= und Titel-Einteilung auf 93 876 231 — in Einnahme und Ausgabe festgesetzt. 
Bezüglich der in den Spezialetats zu diesem Hauptetat bei den einzelnen Kapiteln 
und Titeln als übertragbar bezeichneten Fonds wird dem Königlichen Kriegsminister das 
Recht der übertragung eingeräumt. Über die Verwendung von Resten der abzuschließenden 
Fonds wird durch den Etat des zweitfolgenden Jahres Bestimmung getroffen. 
Gegeben zu Linderhof, den 15. August 1906. 
Luitpold, 
Prinz von Layern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Graf v. Frilitzsch. v. Miltuer. Dr. v. Wehner. v. Frauendorfer. v. Pfaff. Frhr. v. Horn. 
Staatsrat v. Bever. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Regierungsrat 
im K. Staatsministerium des Innern: 
Knözinger.
	        
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