Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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II. 
Die neue Messungsbehörde Schongau wird gebildet aus dem von der Messungs- 
behörde Landsberg abzutrennenden Rentamts= und Amtsgerichtsbezirke Schongau. 
III. 
Die neue Messungsbehörde Edenkoben wird gebildet aus dem von der Messungs- 
behörde Neustadt a. H. abzutrennenden Rentamts= und Amtsgerichtsbezirk Edenkoben. 
IV. 
Die neue Messungsbehörde Nabburg wird gebildet aus dem von der Messungsbehörde 
Schwandorf abzutrennenden Rentamts= und Amtsgerichtsbezirke Nabburg, ferner aus dem 
von der Messungsbehörde Neunburg v. W. abzutrennenden Amtsgerichtsbezirk Oberviechtach, 
Rentamts Neunburg v. W. 
V. 
Die neue Messungsbehörde Selb wird gebildet aus dem von der Messungsbehörde 
Wunsiedel abzutrennenden Rentamts= und Amtsgerichtsbezirke Selb, ferner aus dem von der 
Messungsbehörde Hof abzutrennenden Amtsgerichtsbezirke Rehau, Rentamts Hof; im An- 
schlusse hieran wird der den Amtsgerichtsbezirk Berneck umfassende Rentamtsbezirk Markt- 
schorgast von der Messungsbehörde Wunsiedel abgetrennt und der Messungsbehörde Münchberg 
zugeteilt, ferner der Rentamtsbezirk Lichtenberg, umfassend den Amtsgerichtsbezirk Naila 
und die Gemeinden Dürrenwaid, Heinersberg, Langenbach und Steinbach, dann den Forst- 
bezirk Langenbach des Amtsgerichtsbezirkes Nordhalben von der Messungsbehörde Münchberg 
abgetrennt und der Messungsbehörde Hof zugeteilt. 
VI. 
Die neue Messungsbehörde Erlangen wird gebildet aus dem von der Messungs- 
behörde Fürth abzutrennenden Rentamts= und Amtsgerichtsbezirk Erlangen. 
VII. 
Die neue Messungsbehörde Brückenau wird gebildet aus den Rentamts= und Amts- 
gerichtsbezirken Brückenau und Gemünden, beide bisher zur Messungsbehörde Hammelburg 
gehörig. 
Die vorbezeichneten Anderungen haben vom 1. Oktober 1906 an in Wirksamkeit zu treten. 
München, den 28. August 1906. 
J. V. 
Staatsrat v. Pausch.
	        
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