Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr.  57.  595

diesen  Willigungen  bereits  Unsere  Genehmigung  erteilt  und  die  Besetzung  der  Stellen
unterm  27.  Juni  1906  verfügt.

4.  Der  Landrat  hat  einem  Antrage  auf  Ausgestaltung  des  Realschulwesens  namentlich
  durch  Errichtung  von  Oberrealschulen  zugestimmt.  Wir  verweisen  in  dieser  Hinsicht
auf  die  einschlägigen  jüngsten  Verhandlungen  des  Landtages  und  behalten  Uns  vor,  dem
Landrate  die  veranlaßte  Vorlage  zugehen  zu  lassen.

5.  Zu  der  vom  Landrate  beschlossenen  Bereitstellung  der  Mittel  für  Errichtung  einer
sechsten  landwirtschaftlichen  Kreiswinterschule  in  Oberbayern  und  für  Vermehrung  der
Stipendien  an  Schüler  der  landwirtschaftlichen  Winterschulen  geben  Wir  gerne  Unsere  Genehmigung.


Die  vom  Landrate  beschlossene  neue  Festsetzung  des  Gehaltes  des  Vorstandes  der  landwirtschaftlichen
  Kreislehranstalten  in  Landsberg  wurde  von  Uns  bereits  genehmigt;  Wir
verweisen  auf  die  Entschließung  des  Staatsministeriums  des  Innern  für  Kirchen=  und  Schulangelegenheiten
  vom  18.  Januar  1906  Nr.  698.

6.  Dem  Beschlusse  des  Landrats,  dem  Kreisausschusse  für  die  bayerische  Jubiläums-Landesausstellung
  in  Nürnberg  1906  zur  Unterstützung  minderbemittelter  Aussteller  einen
weiteren  Betrag  von  5000  —MX  zur  Verfügung  zu  stellen,  erteilen  Wir  gerne  Unsere  Genehmigung.


7.  Der  Beschluß  des  Landrats,  zu  den  Kosten  der  Handwerkskammer  einen  Zuschuß
von  27200  M  zu  bewilligen,  wird  mit  der  Maßgabe  genehmigt,  daß  der  etwaige  Mehrbedarf
  bis  zum  Betrage  von  29  100  AA  der  Kreisreserve  zu  entnehmen  ist.

8.  Anerkennung  verdient  das  Bestreben  des  Landrates,  den  vermehrten  Bedürfnissen
der  Landwirtschaft,  insbesondere  auf  dem  Gebiete  sachverständiger  Unterweisung  gerecht  zu
werden.  Hierbei  wird  die  Aufstellung  eines  Wanderlehrers  für  Fischzucht  und  die  Vermehrung
  des  kulturtechnischen  Personales  um  zwei  weitere  Bauführer  hervorgehoben.  Diesen
Beschlüssen  erteilen  Wir  Unsere  Genehmigung.

9.  Die  Beschlüsse  des  Landrates,  durch  welche  die  zur  Gewährung  von  Unterstützungen
anläßlich  des  Hochwassers  im  August  1905  erforderlichen  Mittel  zur  Verfügung  gestellt
wurden,  erhalten  gerne  Unsere  Genehmigung.

10.  Die  auf  die  Irrenpflege  bezüglichen  Beschlüsse  werden,  soweit  sie  nicht  bereits
zufolge  Unserer  Entschließung  vom  28.  Dezember  1905  und  zufolge  der  Entschließung
des  K.  Staatsministeriums  des  Innern  vom  29.  Dezember  1905  Unsere  Genehmigung
erhalten  haben  oder  gemäß  der  Entschließung  des  K.  Staatsministeriums  des  Innern  vom
8.  Januar  1906  gegenstandslos  geworden  sind,  vorbehaltlich  endgültiger  Beschlußfassung  des
Landrats  über  die  für  die  Heil=  und  Pflegeanstalten  zu  erteilenden  Instruktionen  und  Ordnungen

  genehmigt.
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