Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr. 57. 615 
Abschied für den Landrat von Niederbayern über dessen Verhandlungen für das Jahr 1906. 
Im Namen Seiner Majestüät des Königs 
Luitpold, 
von Gottez Gnaden Königlicher Prinz von Gayern, 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate von Niederbayern in seinen Sitzungen 
vom 6. bis 18. November 1905 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und 
erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1904. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1904 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1906. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Niederbayern beträgt für das Jahr 
1906: 2907846 64 J, wovon ein Steuerprozent auf 29078 46 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 19606. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die vom Landrate bei Prüfung des Voranschlages gestellten Anträge und gefaßten 
Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung: 
1. Hinsichtlich der auf das Taubstummeninstitut in Straubing bezüglichen Beschlüsse 
des Landrats verweisen Wir auf die Entschließungen des Staatsministeriums des Innern 
für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 4. Januar 1906 Nr. 26279 und vom 
22. Mai 1906 Nr. 6254 I.
	        
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