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2. Zugleich genehmigen Wir die Beschlüsse des Landrats wegen Regelung der Gehalts-
und Pensionsverhältnisse des Lehrpersonals dieser Anstalt.
3. Hinsichtlich der Genehmigung der vom Landrate beschlossenen Bereitstellung ver-
mehrter Mittel für Freiplätze im Zentralblindeninstitute zu München verweisen Wir auf
die Entschließung des Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegen-
heiten vom 18. Februar 1906 Nr. 2960.
4. Die auf die Kreisackerbauschule in Schönbrunn bezüglichen Landratsbeschlüsse
werden genehmigt. «
5. Zu der vom Landrate beschlossenen Verwendung von Renten des für Sustentationen
dienstunfähiger Lehrer an den Landwirtschafts-, Gewerbe= und Handelsschulen bestimmten
Kreisfonds wird unbeschadet der dem Kreise obliegenden Verpflichtung zur Befriedigung der
Ansprüche des beteiligten Personals die Genehmigung erteilt.
6. Dem Antrage auf Verstaatlichung der Realschulen kann nicht stattgegeben werden
und für die Gewährung von Zuschüssen aus Zentralfonds zur Exigenz von Realschulen,
welche nicht Kreisrealschulen sind, stehen Mittel nicht zur Verfügung. Hinsichtlich der
Einführung von Oberrealschulen verweisen Wir auf die einschlägigen jüngsten Verhandlungen
des Landtages und behalten Uns vor, dem Landrate die veranlaßte Vorlage zugehen zu lassen.
7. Der Landrat hat die Mittel zur Errichtung einer pragmatischen Lehrstelle für
katholischen Religionsunterricht an der Realschule Landshut bewilligt. Diesem Beschlusse
haben Wir bereits unterm 18. Dezember 1905 Unsere Genehmigung erteilt und die
Besetzung der Stelle verfügt.
8. Der Beschluß des Landrats, zu den Kosten der Handwerkskammer einen Zuschuß
von 9000 4 zu bewilligen, wird mit der Maßgabe genehmigt, daß der etwaige Mehr-
bedarf bis zum Betrage des von der Kreisregierung festgestellten Voranschlages von 10 200#
der Kreisreserve zu entnehmen ist.
9. Die Erhöhung des Kreisfondszuschusses zur Sustentation von Distriktstierärzten
und praktischen Tierärzten um 1300 Kx wurde mit Befriedigung wahrgenommen.
10. Die auf die Heil= und Pflegeanstalt Deggendorf bezüglichen Beschlüsse werden,
soweit dies nicht schon durch Unsere Entschließung vom 28. Dezember 1905 geschehen
ist, genehmigt. Zugleich wird hierbei auf die Entschließung des Staatsministeriums des
Innern vom 22. Dezember 1905 verwiesen.
11. Der Landrat hat bedauerlicherweise die mit Beschluß vom 18. November 1902
übernommenen Leistungen zur Isarkorrektion um 30 000 —M gemindert. Bezüglich dieses
Beschlusses verweisen Wir auf die seitens Unseres Staatsministeriums des Innern unterm
4. August 1906 ergangene Entschließung.