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Tit.
Vortrag
Festgesetzter
Betrag
4–½
III
10
13
b) bb) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen
Dienstalterszulagen im Pensionsfalle aus Zentral-
fonds 35 064.4 09 .—/
c) zur unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pen-
sionierten Lehrpersonen und zur Gewährung von Zu-
schüssen an die Pensions= und Reliktenunterstützungs-
Zuschußkasse für das an gemeindlichen Pensionsein-
richtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal.
„D) Unterstützungsbeiträge für Schullehrerrelikten:
aa) aus Zentralfonds:
a) nach der in der XX. und bezw. XXIII. Finanz-
periode festgesetzten Norm (240 4 bezw. 300 4
für eine Witwe, 130 4&¾ bezw. 150 .X für eine
Doppelwaise und 100 .x für eine einfache Waise)
139 401 X. 11 —J
68) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896
zugegangenen Lehrerrelikten und zur Gewährung
von Zuschüssen an die Pensions= und Relikten-
unterstützungs-Zuschußkasse für das an gemeind-
lichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende Lehr-
personal
7) für dürftige, dem untersühungslte entwachiene
Lehrerwaisen
bb) aus Kreisfonds
d) Zuschuß an die besondere Schullehrer Witwen- und Wassen.
kasse des Kreises
e) Zuschuß an die Kreisschulinspektors- Witwe einiig vi itren
Bezuge aus der Lehrerwitwenkasse .
f)ZuIchußandaspfalztsche Lehrerwaisenstift.
Unterstützungen für dürftige Schulamtszöglinge und Schulpraktikanten:
a) für dürftige männliche Schulamtszöglinge und Schulpraktikanten
b) für Schülerinnen weiblicher Hildungsanftalten, die sicht dem
Lehrberufe widmen wollen
Uübrige Ausgaben:
a) für Elementarfortbildungsschulen
b) zur Förderung der Distriktsschulbibliotheken für die Fort-
bildung der Schullehrter
c) zur Förderung des Fortbildungswesens des Volkschullehrer-
personals (Bildung von Konferenzbezirken)
d) zur Hebung des Unterrichts in den weiblichen Handarbeiten
Reservefonds für die Volksschulen
Summe 8 1 776 064 .#l22 -/
11 560
6570—
2 000
20 000—
336—
515
10 000 —
1 1
2 300, —
700.—
650
2•000 —
7200—
1 501 085.51
l