Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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die Entschließung des Staatsministeriums des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten 
vom 18. Februar 1906 Nr. 2960. 
2. Die Beschlüsse des Landrates über die Aufnahme eines Kreisanlehens zur Deckung 
der Kosten für den Neubau der Kreistaubstummenanstalt in Regensburg haben bereits 
Unsere Genehmigung gefunden. Wir verweisen auf das Gesetz vom 14. Mai 1906 
(Gesetz- und Verordnungsblatt S. 189). Das vom Landrate bekundete Interesse an der 
Förderung der Erziehung und des Unterrichts der Taubstummen wird gerne anerkannt. 
Hinsichtlich der endgültigen Festsetzung des Projekts für den Anstaltsneuban hat das Staats- 
ministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten das Geeignete zu verfügen. 
3. Den Beschlüssen des Landrates zur Förderung der Landwirtschaft durch die Auf- 
stellung eines Wanderlehrers für Obstbau und Bienenzucht, die Vermehrung des kulturtechnischen 
Personales durch einen Assistenten, endlich durch Gewährung eines weiteren Beitrags zu 
den Kosten der Ausstellung gelegentlich der Wanderversammlung bayerischer Landwirte in 
Neumarkt erteilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
4. Der Antrag, die Veräußerung der Rettungsanstalt Burglengenfeld in Erwägung 
zu ziehen, eignet sich nicht zur weiteren Verfolgung. 
5. Die auf die Irrenpflege bezüglichen Beschlüsse werden genehmigt. 
6. Den auf Reservefonds überwiesenen Willigungen des Landrates erteilen Wir 
Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für die 
ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung 
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
Vorderriß, den 2. September 1906. 
Luitpold, 
Prinz von SLayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
J. V. 
Dr. Graf v. Feilitzsch. Dr. v. Wehner. v. Pfaff. Staatsrat v. Cößl. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
an dessen Statt: 
Ministerialrat Dr. Englert.
	        
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