Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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Abschied für den Landrat von Oberfranken über dessen Verhandlungen für das Jahr 1906. 
Im Namen Beiner Mojestät des Königs. 
Tuitpold: 
von Gottes Gnaden Königlicher Prim von Sayern, 
Pegent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate von Oberfranken in seinen Sitzungen 
vom 6. bis 17. November 1905 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und 
erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1904. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1904 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1906. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Oberfranken beträgt für das Jahr 1906: 
2907997 91., wovon ein Steuerprozent auf 29079 + 97 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1906. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die vom Landrate bei Prüfung des Voranschlages gestellten Anträge und gefaßten 
Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung: 
1. Die Willigung des Landrates für einen Neubau des Taubstummeninstituts in 
Bayreuth wird gerne genehmigt. Die vom Landrate beschlossene Bereitstellung vermehrter 
Mittel für Freiplätze im Zentralblindeninstitute zu München hat Unsere Genehmigung 
bereits gefunden.
	        
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