Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr. 57. 
673 
  
Kap. 
Tit. 
Vortrag 
Festgesetzter 
  
Betrag 
+ 
  
  
S 
— 
2 
1 
S 
11 
  
S 
4¼Beiträge zur Ergänzung und Aufbesserung des Lehrereinkommens, 
dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen Lehrerinnen 
und Schulgehilfen aus Staatsfonds und zwar für Gemeinden mit 
weniger als 10 000 Einwohnern. 
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden. mit 10 000 um 
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks- 
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen 
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemüß Art. 14 Abs. 1 des 
Schuledarsgesetzes — — Kapttel III 1 Tit. 6a der Kreis-Aus- 
gaben — 
Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schulbebarsgese hes 
vom 28. Juli 1 
(Art. 16 2ol. 2 Ziff. 4 des angeführten Gesetzes.) 
Dienstalters-Zulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der 
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern nach Maßgabe der zum 
Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Peschlüfe — Kap. 1I1 
§ 1 Tit. 3 der Kreisausgaben — 458 716.4 50 4 
Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits vor 
dem Entstehen der gesetzlichen Kreis-Bereine quiesziert worden 
sind – – 
a) Zuschuß an die P#reispenstonsanstal für bienstunfähige Lehr- 
personen 
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst- 
alterszulagen im Pensionsfalle 29 882 4 
P) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionierten 
Lehrpersonen und zur Gewährung von Zuschüssen an die 
Pensions= und NelkttenUntersthzungs-Zufchußkass für das 
an gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende 
Lehrpersonal. ....... 
nnterstützungsbeiträge für Schullhrer-Reliten. 
(a) je 240 .X oder 300 .& für die Witwen, 130 .4 oder 150 A 
für die Doppelwaisen und 100 ¾ für die einfachen Waisen 
99 090 4& — 0 
b) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen 
Lehrerrelikten und zur Gewährung von Zuschüssen an die 
Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das 
an gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende 
Lehrpersonal 
I) für dürftige, dem unterstüzungsalter entwachsene. Lehrerwaisen 
Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen 
  
  
  
233 603|02 
84 493|26 
285 000— 
5950— 
6 400— 
1715— 
  
122
	        
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