Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr. 57. 689 
  
  
  
Festgesetzter 
Vortrag Betrag 
—*—h! 
1 3s3 a) seitherige budgetmäßige Kreisschuldotatio 91 014|81 
· b) neue Kreisschuldotation behufs Unterstützung der mit Schul- 
lasten überbürdeten Gemeinden 22 800— 
Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß IArt. 16 Abs 2 Zif. 2 und 
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die bisherigen 
Beiträge zur Ergänzung und Aufbesserung des Lehrereinkommens, 
dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen Lehrerinnen 
und Schulgehilfen aus Staatsfonds und zwar für Gemeinden mit 
weniger als 10 000 Einwohnen. 198 956|95 
5)Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 und 
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks- 
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen 
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des 
Schulbedarfgesetzes 335 03851 
Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schulbedarfgesetzes 
vom 28. Juli 1902 (Art. 16 Abs. 2 Ziffer 4 des angeführten 
6 Gesetzes). 210 000— 
I Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der 
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern nach Maßgabe der zum 
I 
Kap. 
  
Tit. 
  
  
  
— 
S- 
S 
– 
Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßtend Bes —i e 474094 A 10 3 – — 
1X 
E 
"4) Zuschuße an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung 
dienstunfähig gewordener Schullehrer 117360.— 
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst- 
alterszulagen im Pensionsfalle 32 733 .4 — „0 —— — 
c)zurUnterstützungdervordem1.Januar1896pensionierten 
Lehrpersonen und zur Gewährung von Zuschüssen an die 
Pensions- und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das 
an gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende 
1 Lehrpersonal ..... 6990— 
E·1Unterstutzungsbeitragefür Schullehrerrelikten: 
I a)1e240.«oderzOOqurdieWitwem130.«oder150.« 
für die Doppelwaisen und 100 A für die einfachen Waisen 
121 080 M — J — — 
b) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen 
Lehrerrelikten und zur Gewährung von Zuschüssen an die 
Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das 
an gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende 
Lehrpersonal 7300.— 
IP) für dürftige, dem Unterstützungsalter entwachsene Lehrer- Waisen 2 000 
11 Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen 1 715.— 
12N Zur Unterstützung dürftiger Schuldienstexspektanten wihrend der 
Ableistung ihrer gesetzlichen Militärdienstpflicht 300— 
Summe § 3: 627 907 4 1 J 1 025 33292 
Summe Kap. I A 627 907 .K 10 JN 14% 384/06 
  
— 
2 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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