Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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für die Förderung des Taubstummenunterrichts neuerlich bekundeten Interesses. Hinsichtlich 
des Neubauprojektes verweisen Wir auf die Entschließung des Staatsministeriums des 
Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 6. April 1906 Nr. 6230. 
2. Bezüglich der Bitte des Landrates um Schaffung von Oberrealschulen verweisen 
Wir auf die einschlägigen jüngsten Verhandlungen des Landtages und behalten Uns vor, 
dem Landrate die veranlaßte Vorlage zugehen zu lassen. 
3. Die Mehrleistung von 1000 MA für Hebung des Obstbaues durch Unterstützung 
von Gemeinden, welche Baumwärter aufzustellen gedenken, wurde mit Befriedigung wahrge- 
nommen. 
4. Die auf die Irrenpflege bezüglichen Beschlüsse werden, soweit dies nicht schon durch 
Unsere Entschließung vom 28. Dezember 1905 geschehen ist, genehmigt. 
5. Den auf Reservefonds überwiesenen Willigungen des Landrates erteilen Wir Unsere 
Genehmigung. · 
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für die 
ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung 
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
Vorderriß, den 3. September 1906. 
Luitpold, 
Prinz von SLayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
J. V. 
Dr. Graf v. Feilitzsch. Dr. v. Wehner. v. Pfaff. Staatsrat v. Lößl. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
an dessen Statt: 
Ministerialrat Dr. Englert.
	        
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