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Kap.
Tit.
Vortrag
Fhtelter
Betrag
4
III
—
2
10
Allgemeine Beiträge an Schulkassen:
a) Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000
und mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an
den Volksschulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds
zugeflossenen Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß
Art. 14 Abs. 1 des Schulbedarfgesetzzs .
b) Weitere Beiträ e an die Schulkassen dieser Gemeinden
c) Zuschüsse an die Schulkassen der übrigen Gemeinden mit
Ortsstatuten an Stelle der seitherigen Bewilligungen an
das Lehrpersonal an den Volksschulen dieser Gemeinden aus
Staats= und Kreisfonds ..
d) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden .
e)SonsttgeZuschüsseanSchulkassen
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars
#aus Kreisfonds
y7) aus der im außerordentlichen Etat bewilligten nenen
Kreisschuldotation behufs Unterstützung der mit Schul.
lasten überbürdeten Gemeinden
f)Für die Förderung des weiblichen Handarbeitsunterrichtes
Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schulhausbauten:
a) Realexigenzbeiträge
b) zum Unterhalte von Schulhäusern .
c) zu Schulhausbauten und zwar zur nnersütung dürsger
Gemeinden für diesen Zweck .
Ständige Bauausgaben
Prüfungs= und Aussichtskosten:
a) Aversen der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme der
ordentlichen Schulvisitationen und Kosten für Formularpapeere
b) desgleichen für außerordentliche Schulvisitationen
c) für die Kreis Schul· Inspettoren
aa) Gehalte ..
bb) Gehaltszulagen ..
cc)DiätenundReifekosten.
Pensionen und Alimentationen:
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die
bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine
quiesziert waren:
aa) aus Zentralfonds
bb) aus Kreisfonds
75 597.64
900
15 590 —
1 7151—
8 160 —
1 215.—
3 200 —