Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

694 
  
  
  
Kap. 
Tit. 
Vortrag 
  
Fhtelter 
Betrag 
  
4 
  
III 
  
  
  
  
— 
  
2 
10 
  
  
  
Allgemeine Beiträge an Schulkassen: 
a) Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 
und mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an 
den Volksschulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds 
zugeflossenen Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß 
Art. 14 Abs. 1 des Schulbedarfgesetzzs . 
b) Weitere Beiträ e an die Schulkassen dieser Gemeinden 
c) Zuschüsse an die Schulkassen der übrigen Gemeinden mit 
Ortsstatuten an Stelle der seitherigen Bewilligungen an 
das Lehrpersonal an den Volksschulen dieser Gemeinden aus 
Staats= und Kreisfonds .. 
d) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden . 
e)SonsttgeZuschüsseanSchulkassen 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 
#aus Kreisfonds 
y7) aus der im außerordentlichen Etat bewilligten nenen 
Kreisschuldotation behufs Unterstützung der mit Schul. 
lasten überbürdeten Gemeinden 
f)Für die Förderung des weiblichen Handarbeitsunterrichtes 
Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schulhausbauten: 
a) Realexigenzbeiträge 
b) zum Unterhalte von Schulhäusern . 
c) zu Schulhausbauten und zwar zur nnersütung dürsger 
Gemeinden für diesen Zweck . 
Ständige Bauausgaben 
Prüfungs= und Aussichtskosten: 
a) Aversen der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme der 
ordentlichen Schulvisitationen und Kosten für Formularpapeere 
b) desgleichen für außerordentliche Schulvisitationen 
c) für die Kreis Schul· Inspettoren 
aa) Gehalte .. 
bb) Gehaltszulagen .. 
cc)DiätenundReifekosten. 
Pensionen und Alimentationen: 
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die 
bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine 
quiesziert waren: 
aa) aus Zentralfonds 
bb) aus Kreisfonds 
  
75 597.64 
900 
15 590 — 
1 7151— 
8 160 — 
1 215.— 
3 200 — 
 
	        
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