702
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. Festgesetzter
Kap.8 Vortrag Betrag
4 2
I .
i
Il.Abfchnitt.
J Kreis-Einnahmen.
1 Zuschüsse ans der Staatskasse.
A. Zuschüsse aus Zentralfonds für Erziehung und Bildung:
1 Lateinschulen.
18 Auf speziellen Rechtstiteln und Vewilligungen beruhende Fundations.
i beiträge . 23571
32Ausder Kreisschuldotation — —
3ZPensionen für quieszierte Studieulehrer und Studienlehrerrelikten — —
z. Summe § 1 235.71
«
I 2, Gewerblich-technische Schulen —m——— t— — —
Summe § 2 für sich — —
3 Volksschulen.
1|Die auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhenden Jun.
-« dationsbeiträüge 25 550|23
2 Leistungen für ständige Bauausgaben . 17550
“ a) Budgetmäßige Kreisschuldotatio 47 433|86
· b) Neue Kreisschuldotation behufs Unterftützung der mit Schul-
*-5 lasten überbürdeten Gemeinden 24 600 —
« 4 Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs 2 giff. 2 und
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Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die bisherigen
Beiträge zur Ergänzung und Aufbesserung des Lehrereinkommens,
dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen Lehrerinnen
und Schulgehilfen aus Staatsfonds und zwar für Gemeinden mit
weniger als 10 000 Einwohnen
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 und
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks-
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des
Schulbedarfgesetzes — Kap. III § 1 Tit. 6 a der Kreisausgaben
Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schulbedarfgesetzes
vom 28. Juli 1902 (Art. 16 Abs. 2 giff. 4 des angeführten
Gesetzes)
Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern nach Maßgabe der zum
Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse — Kap. III
§ 1 Tit. 3 der Kreisausgaben. . )89()27.«8)J
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