Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr. 57. 705 
Abschied für den Landrat von Schwaben und Neuburg über dessen Verhandlungen für das 
Jahr 1906. 
Im Mamen Seiner Mojestät des RKönigs. 
Luitpold, 
von Gottes Gnaden Büniglicher Pin Von Gayern, 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate von Schwaben und Neuburg in seinen 
Sitzungen vom 6. bis 18. November 1905 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten 
lassen, und erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1904. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1904 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1906. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Schwaben und Neuburg beträgt für 
das Jahr 1906: 4690 643 4& 14 J, wovon ein Steuerprozent auf 46 906 M 43 —0t 
sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1906. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgahen und Kreis-Ein- 
nahmen erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die vom Landrate bei Prüfung des Voranschlages gestellten Anträge und gefaßten 
Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung: 
1. Die Beschlüsse des Landrates bezüglich der Dienstalterszulagen und der Pensions- 
verhältnisse des Direktors und des Oberlehrers an der Kreistanbstummenanstalt in Angsburg 
werden genehmigt. Zugleich genehmigen Wir gerne die vom Landrate beschlossene Auf- 
stellung eines neuen Hilfslehrers an der Kreistaubstummenanstalt in Augsburg und die 
Bereitstellung vermehrter Mittel für Unterbringung Taubstummer im Taubstummeninstitute 
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