Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr.  57.  705

Abschied  für  den  Landrat  von  Schwaben  und  Neuburg  über  dessen  Verhandlungen  für  das
Jahr  1906.

Im  Mamen  Seiner  Mojestät  des  RKönigs.
Luitpold,

von  Gottes  Gnaden  Büniglicher  Pin  Von  Gayern,
Begent.

Wir  haben  Uns  über  die  von  dem  Landrate  von  Schwaben  und  Neuburg  in  seinen
Sitzungen  vom  6.  bis  18.  November  1905  gepflogenen  Verhandlungen  Vortrag  erstatten
lassen,  und  erteilen  hierauf  folgende  Entschließungen:

J.
Abrechnung  über  die  Fonds  der  Kreisanstalten  und  über  die  Kreisfonds
für  das  Jahr  1904.
Die  gemäß  Art.  15  lit.  b  und  c  des  Landratsgesetzes  vom  28.  Mai  1852  dem
Landrate  vorgelegten  Rechnungen  über  die  Kreisfonds  und  Kreisanstalten  für  das  Jahr  1904
wurden  von  demselben  ohne  Erinnerung  anerkannt  und  deren  Hauptergebnisse  durch  das

Kreis-Amtsblatt  bereits  veröffentlicht.
II.

Steuerprinzipale  für  das  Jahr  1906.

Die  Steuerprinzipalsumme  des  Regierungsbezirks  Schwaben  und  Neuburg  beträgt  für
das  Jahr  1906:  4690  643  4&  14  J,  wovon  ein  Steuerprozent  auf  46  906  M  43  —0t
sich  berechnet.

III.
Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen  für  das  Jahr  1906.

Dem  von  dem  Landrate  geprüften  Voranschlage  der  Kreis-Ausgahen  und  Kreis-Einnahmen
  erteilen  Wir  in  den  in  der  Beilage  enthaltenen  Sätzen  Unsere  Genehmigung.

IV.

Auf  die  vom  Landrate  bei  Prüfung  des  Voranschlages  gestellten  Anträge  und  gefaßten
Beschlüsse  erteilen  Wir  nachstehende  Entschließung:

1.  Die  Beschlüsse  des  Landrates  bezüglich  der  Dienstalterszulagen  und  der  Pensionsverhältnisse
  des  Direktors  und  des  Oberlehrers  an  der  Kreistanbstummenanstalt  in  Angsburg
werden  genehmigt.  Zugleich  genehmigen  Wir  gerne  die  vom  Landrate  beschlossene  Aufstellung
  eines  neuen  Hilfslehrers  an  der  Kreistaubstummenanstalt  in  Augsburg  und  die

Bereitstellung  vermehrter  Mittel  für  Unterbringung  Taubstummer  im  Taubstummeninstitute
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