Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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Nr. 17797. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Der Bayerischen Handelsbank in München wurde die Genehmigung erteilt, daß sie 
innerhalb der gesetzlichen Maximalgrenze des Pfandbriefumlaufs nachstehende 3 ½0% ige 
verlosbare Hypothekenpfandbriefe auf den Inhaber im Gesamtbetrage von 12 Millionen 
Mark, nämlich 
6000 Stück LTit. U Nr. 69001—75000 = 6000 000, 
7000 „ „ V „ 45451—52450 = 3500000, 
9000 „ „ „, 63701—72700 = 1800 000, 
7000 „ „ X „ 62401—69400 = 700000.“ 
in den Verkehr bringe. 
München, den 10. September 1906. 
J. V. 
Staatsrat Krazeisen. 
  
  
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Nr. 19260. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
K. S#taatsministerium des Innern. 
Der Bayerischen Bodenkreditanstalt in Würzburg wurde die Genehmigung erteilt, daß 
sie innerhalb der gesetzlichen Maximalgrenze des Pfandbriefumlaufs eine weitere (XXIV.) 
Serie 4% iger, bis zum Jahre 1915 unverlosbarer und unkündbarer Hypothekenpfandbriefe 
auf den Inhaber im Gesamtbetrage von 5 Millionen Mark, eingeteilt in Stücke zu 2000, 
1000, 500, 200 und 100 K in den Verkehr bringe. 
Die Genehmigung erfolgte unter der Bedingung, daß als Deckung für die neue Serie 
nur Hypotheken mit mindestens ebenso langer Unkündbarkeit genommen werden. 
München, den 10. September 1906. 
J. V. 
Staatsrat Krazeisen.
	        
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