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Herkunft der kranken oder verdächtigen Tiere:
Ort:
Königreich oder Land:
Bezirkshauptmannschaft oder Stadt mit eigenem Statut:
Komitat oder Munizipalstadt:
Stuhlrichterbezirk:
Name des Tierbesitzers:
Name des Tierbegleiters:
Name des Empfangsberechtigten:
Tag des Abganges am Herkunftsorte:
Weg bis zur Eintrittsstelle:
Tag der Ankunft an der Eintrittsstelle:
Grund der Zurückweisung:)
*! ( ist anzugeben, warum die Sendungen den Bestimmungen des Artikels 2 des Viehseuchenübereinkommens nichtl
entsprachen.
Die Erscheinungen, welche den Ausbruch oder den Verdacht der Seuche, oder die Tatsachen, welche den Verdacht der
Ansteckung begründen, sind mitzuteilen. Vergl. auch Artikel 7 des Schlußprotokolls.)
Am Schluß ist die Talbestandsaufnahme vom Grenztierarzt zu unterzeichnen.