Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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In der Mitte des Stempels befindet sich eine Halbfigur einer sitzenden Germania, 
die sich auf Schwert und Schild stützt. Der Stempel trägt die Inschrift 
„Reichsstempelabgabe“, „zwanzig Pfennig“ und die Unterscheidungsnummer der 
Abstempelungsstelle. 
Hat die Kontrollstempelung unentgeltlich zu erfolgen, so ist das Stück mit 
dem handschriftlichen Vermerk „ohne Gebühr“ zu versehen und dieser Vermerk 
so, daß er leserlich bleibt, mit dem Kontrollstempel zu überdrucken. 
5. Die erhobenen Gebühren fließen nach Abzug der nach § 81 des Reichsstempel- 
gesetzes zu berechnenden Erhebungs= und Verwaltungskosten zur Reichskasse. Sie 
sind unter den Einnahmen aus den Reichsstempelabgaben zu verrechnen. 
Berlin, den 15. September 1906. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: von Stengel. 
Nr. 8224/VI. 
  
Bekanntmachung, die Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung für die Haupt= und Nebeneisenbahnen 
Bayerns betreffend. 
fl. Staatsministerinm für Verkehrsangelegeuheiten. 
Auf die am 1. Oktober 1906 zur Eröffnung gelangende zweigleisige Hauptbahn 
Donauwörth—Treuchtlingen finden die in der Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung für 
die Haupt= und Nebeneisenbahnen Bayerns (Bekanntmachung vom 13. April 1905 — 
Gesetz= und Verordnungsblatt 1905 S. 251 —) enthaltenen Bestimmungen für Haupt- 
bahnen und auf die am gleichen Tage zur Eröffnung gelangenden Lokalbahn Fünfstetten — 
Monheim die in der gleichen Ordnung enthaltenen Bestimmungen für Nebenbahnen Anwendung. 
München, den 25. September 1906. 
v. Frauendorfer. 
— — — — — — — — — — — — — — . — — — — — — 
Auszug aus der Adels-Matrikel direktor und Oberforstrat Franz Ritter von 
des Königreiches. Hörmann in München für seine Person 
–4 als Ritter des Verdienstordens der Bayerischen 
Der Adels-Matrikel wurde einverleibt: Krone bei der Ritter-Klasse Lit. H., Fol. 97, 
am 18. September 1906 der K. Hofjagd: Akt Nr. 21693.
	        
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