Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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Bezeichnung  der  Stellen.

Angabe
bei  den  für.  Militäranwärter
  nicht  ausschließlich
  bestimmten
Stellen,  in  welchem
Umfange  dieselben
vorbehalten  sind.

Bezeichnung

der  Behörden,  an  welche  die
Bewerbungen  zu  richten  sind,
wenn  es  nicht  die  Behörde
selbst  ist,  bei  welcher  die  Anstellung

  gewünscht  wird

Bemerkungen.

 

*Ober-Gütervorsteher,
*Ober-Kassenvorsteher  und
"(nichttechnische)  Eisenbahnsekretäre
einschließlich  der
*Materialienverwalter  erster  Klasse,
Bahnhofsvorsteher,
Gütervorsteher,
Kassenvorsteher,
Eisenbahnassistenten  einschl.
Bahnhofsverwalter  und
Materialienverwalter  zweiter  Klasse,
Stations=  und  Bureaudiätare,  sowic
Stationsaspiranten,
Brückengeldeinnehmer,

Fahrkartenausgeber,
Magazinaufseher,
Kanzlisten  erster  Klasse,
Kanzleidiätare,
Kanzleiaspiranten,
Fahrkartendrucker,
Bureau=  und  Kassendiener,
Lademeister,
Lademeisterdiätare,
Lademeisteraspiranten,

*  Zugführer,

*  Packmeister,

Schaffner,

Portiers  und  Bahnsteigschaffner,
Steuermänner,

Matrosen,

*  Bahnhofsaufseher,

zusammen  als  eine
Gruppe  mindestens
  zur  Hälfte.)1

zusammen  als  eine
Gruppe  mindestens
  zur  Hälfte.  f
läusammen  als  eine
Gruppe  zu  zwei
1  Dritteln.

zu  zwei  Dritteln.

mindestens  zur
Hälfte.

 

 

Für  die  preußischen

Stellen  der  Eisenbahndirektionsbezirke
  Breslau,
  Kattowitz  und
Magdeburg  die  Eisenbahndirektion
  in  Breslau.
  Für  die  preußhischen
  Stellen  der
Eisenbahndirektionsbezirke

  Erfurt,  Halle
(Saale)  und  Posen
die  Eisenbahndirektion
in  Halle  (Saale).  Für
alle  übrigen  preußischen
  Stellen  die  Eisenbahndirektion,
  in  deren
Bezirk  die  Stelle  zu
besetzen  ist.  Für  die
hessischen  Stellen  die
Königlich  Preußische
und  Großherzoglich
Hessische  Eisenbahndirektion
  in  Mainz
oder  die  Königliche
Eisenbahndirektion  in
Frankfurt  (Main).

 

1  Das  Aufrücken  der  Militär=
  und  der  Zivilanwärter
  in  höhere
Gruppen  erfolgt  nach
der  Reihenfolgc,  die  sich
aus  dem  Anteilsverhälmis
  ergibt.