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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militäranwärter
nicht ausschließlich
bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zurichten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die Anstellung
gewünscht wird.
Bemerkungen.
III. Ministerium des Innern.
In Ziffer 2 ist hinter den Worten „und
dem Statistischen Landesamte“ anzufügen:
„sowie dem Landesgewerbeamte
(Abteilung 1 und II), ferner
Diener und Heizer der Baugewerkeschule
und der Kunstgewerbeschulen
sowie Aufseher
der Kunstgewerbeschulen“.
In Ziffer 18 ist statt „bei der Landesgewerbehalle"
zu setzen:
„beim Landesgewerbeamte (Abteilung
1 und I.“"
IV. Ministerium der Finanzen.
In Ziffer 8 ist bei
„Etatsmäßige Steuereinnehmereigehilfen"
zu dem Kreuz noch
ein Stern zu setzen.
Ferner ist „Steuereinnehmer“ in
Zeile 1 zu streichen und dafür als neue
Ziffer 8 a zu setzen:
Sa. Stenereinnehmer,
zu zwei Dritteln,
mindestens aber
100 Stellen.
Steuerdirektion.
VI. Großherzogtum Heseen.
II. Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern.
Ziffer 26 „Hofbibliothek-Kanzleiinspektor“
ist zu streichen.
III. Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz.
Bei Ziffer 1 ist statt:
„Kanzlisten und Kanzleigehilfen“
zu setzen:
„Kanzlei-Inspektor und Kanzlisten“.
Die unter Ziffer 2, 4 und 6 aufgeführten
Stellen der „Kanzleidiener“,
„Hausbeschließer“, „Kanzlei-Inspektoren“
und „Kanzlisten“" sind Aufrückungsstellen und
als solche mit einem Stern zu bezeichnen.
In Ziffer 13 sind die Worte „und
Gefangenwärter"“ zu streichen.