Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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Bezeichnung  der  Stellen.

 

Angabe
bei  den  für  Militäranwärter
  nicht  ausschließlich
  bestimmten
Stellen,  in  welchem
Umfange  dieselben
vorbehalten  sind.

 

Bezeichnung
der  Behörden,  an  welche  die
Bewerbungen  zurichten  sind,
wenn  es  nicht  die  Behörde
selbst  ist,  bei  welcher  die  Anstellung
  gewünscht  wird.

 

Bemerkungen.

 

III.  Ministerium  des  Innern.

In  Ziffer  2  ist  hinter  den  Worten  „und
dem  Statistischen  Landesamte“  anzufügen:
„sowie  dem  Landesgewerbeamte
(Abteilung  1  und  II),  ferner
Diener  und  Heizer  der  Baugewerkeschule
  und  der  Kunstgewerbeschulen
  sowie  Aufseher
der  Kunstgewerbeschulen“.
In  Ziffer  18  ist  statt  „bei  der  Landesgewerbehalle"
  zu  setzen:
„beim  Landesgewerbeamte  (Abteilung
  1  und  I.“"

IV.  Ministerium  der  Finanzen.

In  Ziffer  8  ist  bei
„Etatsmäßige  Steuereinnehmereigehilfen"
  zu  dem  Kreuz  noch
ein  Stern  zu  setzen.

Ferner  ist  „Steuereinnehmer“  in
Zeile  1  zu  streichen  und  dafür  als  neue
Ziffer  8  a  zu  setzen:

Sa.  Stenereinnehmer,

 

zu  zwei  Dritteln,
mindestens  aber
100  Stellen.

 

Steuerdirektion.

VI.  Großherzogtum  Heseen.
II.  Geschäftsbereich  des  Ministeriums  des  Innern.

Ziffer  26  „Hofbibliothek-Kanzleiinspektor“
  ist  zu  streichen.

III.  Geschäftsbereich  des  Ministeriums  der  Justiz.

Bei  Ziffer  1  ist  statt:
„Kanzlisten  und  Kanzleigehilfen“
zu  setzen:
„Kanzlei-Inspektor  und  Kanzlisten“.


Die  unter  Ziffer  2,  4  und  6  aufgeführten
  Stellen  der  „Kanzleidiener“,
„Hausbeschließer“,  „Kanzlei-Inspektoren“
und  „Kanzlisten“"  sind  Aufrückungsstellen  und
als  solche  mit  einem  Stern  zu  bezeichnen.

In  Ziffer  13  sind  die  Worte  „und
Gefangenwärter"“  zu  streichen.