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nach Maßgabe dieses Zeitpunktes vorzunehmen, womit eine Kapitalrentensteuer-Nachholung
für die zurückliegende Zeit von selbst entfällt.
Durch diese Vorschrift werden die K. Rentämter ihrer Aufgabe, durch eine stetige,
sorgfältige Kapitalrentensteuer-Kontrolle etwaigen Kapitalrentensteuerhinterziehungen auf die
Spur zu kommen, nicht enthoben. Bei Aufdeckung von nicht bereits rein freiwillig und
in vollem Umfange einbekannten Rentenverschweigungen ist Nachholung zu pflegen und
Strafverfolgung einzuleiten. Ein rein freiwilliges Einbekenntnis ist dann nicht mehr an-
zunehmen, wenn das Einbekenntnis erst im Laufe eines bereits eingeleiteten Straf- oder
auch nur Nachholungsverfahrens erfolgt. Nachholung ist auch dann zu pflegen, wenn die
Rentenverschweigung erst durch die Erben anläßlich der Behandlung eines Erbfalles zu-
gestanden wird.
Hinsichtlich der Strafverfolgung wird darauf aufmerksam gemacht, daß im Hinblicke
auf Art. 37 Kap.-R.-St.-G., Art. 72 Abs. 2 Eink.-St.-G. und Art. 90 Abs. 3 des
Ausf.-Ges. z. R.-St-P.-O. auch die Strafverfolgung durch das Gericht veranlaßt werden
kann. Hievon ist bei namhafteren Hinterziehungen Gebrauch zu machen.
München, den 14. November 1906.
Dr. Graf v. Feilitzsch. v. Pfaff.
Nr. 40851.
Bekanntmachung, den gewerblichen Sachverständigenverein betreffend.
K. Staatsministerium det Königlichen Hauses und des Aubern, K. Staatsministerium
der Justiz, K. Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten.
Der stellvertretende Vorsitzende des gewerblichen Sachverständigenvereins Friedrich von
Miller, Professor an der Kunstgewerbeschule in München, und das Mitglied des Vereins
August Riedinger, Maschinen= und Gasapparatenfabrikdirektor in Augsburg, wurden auf
Ansuchen der Funktion von Mitgliedern des gewerblichen Sachverständigenvereins enthoben.
An ihrer Stelle wurden der Bildhauer Gottlob Wilhelm, Teilhaber der kunstgewerblichen
Werkstätte und galvanoplastischen Anstalt Wilhelm und Kompagnie in München, und der
Ingenieur August Pfaff, Windenfabrikant in Augsburg, zu ordentlichen Mitgliedern des
gewerblichen Sachverständigenvereins berufen. Die Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden
des Vereins wurde dem Professor an der Kunstgewerbeschule in München Theodor Spieß
übertragen.
München, den 21. November 1906.
Dr Erhr. v. Podewils. v. Miltner. Dr. v. Wehner.