Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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Muster 21 erhält folgende Fassung: 
der seitens der 
Namentliche Liste Ur. 
(Eisenbahnverwaltung) 
Muster 21 zu § 127. 
für Feldeisenbahnformationen aus- 
gewählten Offiziere und Mannschaften aus dem Landwehrbezirke 
  
  
  
  
  
1.. 2 3. 4. 5. 6. 7. 8. 
Militär.- Wohnort Bemerkungen 
Stellung Tag des dienstgrad Wann und — ——. 
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mulerungene: 
sind zu numerieren. 
Jede Liste ist auf ein besonderes Blatt zu schreiden, so daß dieselben einzeln zu versenden sind. 
  
  
  
  
Die Listen 
Innerhalb der einzelnen Listen sind die Beamten um s.w. derselben Dienststellung hintereinander aufzuführen. 
Den gesammelten Listen jeder Bahnverwaltung ist eine summarische Ubersicht beizufügen, welche folgende 
Spalten enthält: 
  
  
  
  
  
Zu Muster 21 zu § 127. 
Die Namen der Aus- 
Zahl der seitens Zahl der seitens gewählten befinden sich: 
Beamten- oder - « s .- — — 
Nr. des Chefs des der Bahn t Bemerkungen 
Arbeiterstellung Ingenieurkorps verwaltung in Liste N Vlanfen Her 
Verteilten Ausgewählten Nummer 
4. 
  
  
  
Bei Ersastzvorschlägen ist in jedem Falle der Name dessen anzugeben, für welchen Ersatz gestellt wird. 
5. Die Namen der Gefreiten und Gemeinen, die das Befähigungszeugnis zum Unteroffizier haben, sind rot 
zu unterstreichen.
	        
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