Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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Muster  21  erhält  folgende  Fassung:

der  seitens  der

Namentliche  Liste  Ur.

(Eisenbahnverwaltung)

Muster  21  zu  §  127.

für  Feldeisenbahnformationen  ausgewählten

  Offiziere  und  Mannschaften  aus  dem  Landwehrbezirke

 

 

 

 

 

1..  2  3.  4.  5.  6.  7.  8.
Militär.-  Wohnort  Bemerkungen
Stellung  Tag  des  dienstgrad  Wann  und  —  ——.
LIL—  des  Cheis

T  Familien  teil  ins  Be.  der  des

im  Dieust  der  Z  das  Patent  „  zirks-=  Woh-,  Bahn
Eisenbahn=  Bahn  namen  und  stetbende  Ort  umm  Inge
Penst  #  verwaltung  Truppen=  Heer  ein-  amt  nung  ver-  nieur-Erla



mulerungene:

sind  zu  numerieren.

Jede  Liste  ist  auf  ein  besonderes  Blatt  zu  schreiden,  so  daß  dieselben  einzeln  zu  versenden  sind.

 

 

 

 

Die  Listen

Innerhalb  der  einzelnen  Listen  sind  die  Beamten  um  s.w.  derselben  Dienststellung  hintereinander  aufzuführen.

Den  gesammelten  Listen  jeder  Bahnverwaltung  ist  eine  summarische  Ubersicht  beizufügen,  welche  folgende
Spalten  enthält:

 

 

 

 

 

Zu  Muster  21  zu  §  127.
Die  Namen  der  Aus-Zahl
  der  seitens  Zahl  der  seitens  gewählten  befinden  sich:
Beamten-  oder  -  «  s  .-  —  —
Nr.  des  Chefs  des  der  Bahn  t  Bemerkungen
Arbeiterstellung  Ingenieurkorps  verwaltung  in  Liste  N  Vlanfen  Her
Verteilten  Ausgewählten  Nummer
4.

 

 

 

Bei  Ersastzvorschlägen  ist  in  jedem  Falle  der  Name  dessen  anzugeben,  für  welchen  Ersatz  gestellt  wird.
5.  Die  Namen  der  Gefreiten  und  Gemeinen,  die  das  Befähigungszeugnis  zum  Unteroffizier  haben,  sind  rot
zu  unterstreichen.