Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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Schieß-  und  Sprengpulver  (Schwarzpulver)  und  ähnliche
Gemenge,  wie  Lithotrit  und  der  sogenannte  brennbare  Salpeter;
Holzpulver,  bestehend  aus  einem  Gemenge  von  nitriertem  Holze,  das
durch  die  Nitrierung  eine  Gewichtsvermehrung  von  höchstens  30  Prozent
erfahren  hat,  und  von  salpetersauren  Salzen  mit  oder  ohne  Zusatz  von
schwefelsauren  Salzen,  unter  Ausschluß  der  chlorsauren  Salze;  rauchschwache
gelatinierte  Nitrozellulosepulver  und  nitroglyzerinhaltige
Nitrozellulosepulver  ohne  Zusatz  anderer  Explosivstoffe;  Plastomenit
(ein  aus  Nitrozellulose  durch  Zusammenschmelzen  mit  festen  Nitroverbindungen
hergestelltes  Pulver);  sämtlich  auch  in  Form  von  Kartuschen;

c)  bei  Ziffer  6  wird  vor  den  Worten  „sofern  diese  Patronen“  eingefügt:

Patronen  aus  Gemischen  von  höchstens  80  Prozent  Kalium--,
Natrium=  oder  Ammonium-Perchlorat  mit  Nitrokohlenwasserstoffen
  der  aromatischen  Reihe  und  Zellulosenitraten,  Kohle,
Kohlenwasserstoffen  oder  Kohlehydraten  in  Verbindung  mit
allen  Salpeterarten,  Patronen  aus  Gemischen  von  höchstens
80  Prozent  Kalium=  oder  Natrium-Chlorat  mit  Nitrokohlenwasserstoffen
  der  aromatischen  Reihe  und  Zellulosenitraten,
Kohle,  Kohlenwasserstoffen  oder  Kohlehydraten  mit  allen
Salpeterarten  (ausgenommen  Ammoniaksalpeter),

2.  In  Nr.  XXXVe  wird  eingefügt:

a)  hinter  dem  mit  „Roburit  IIa“  beginnenden  Absatze:

Wetter-Roburiten  und  Gesteins-Roburiten  (Gemengen  von
Ammoniaksalpeter,  Kalisalpeter,  Trinitrotoluol,  Mehl,  Pflanzenpulver,  Holzkohle,
  Magnesit,  Kochsalz,  Salmiak,  Alkalibicarbonat,  Alkalioxalat,  Kaliumpermanganat
  —  mit  oder  ohne  Zusatz  von  gepulvertem  Aluminium  —,
bei  denen  der  Gehalt  an  Ammoniaksalpeter  nicht  unter  65  Prozent  sinkt,
der  Gehalt  an  Trinitrotoluol  15  Prozent,  an  Aluminium  3  Prozent
nicht  übersteigt),

b)  hinter  dem  mit  „Gesteins-Westfalit  C“  beginnenden  Absatze:

ferner  Cahücit,  ein  zu  festen  Patronen  gepreßtes  Gemenge  von  Kalisalpeter
  (50  bis  70  Prozent),  Ruß  (mindestens  8  Prozent),  Schwefel,
Zellulose  und  Eisensulfat.

3.  Hinter  Nr.  XXXVer#  werden  folgende  neue  Nummern  eingeschaltet: