Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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Seine  Majestät  der  Koͤnig  und  Scine  Koͤnigliche  Hoheit  der  Prinz  Mitregent  von
Sachsen,  andererseits,
laben,  von  dem  Wunsche  beseelt,  Ihre  Unterthanen  der  Wohlthaten  eines  gegenseitig
freien  Handels  und  gewerblichen  Verkehrs  in  moͤglichster  Ausdehnung  theilhaftig  zu
machen,  und  hiedurch  zugleich  die  Entwickelung  der  Verkehrsfreiheit  in  Deutschland
überhaupt  mehr  und  mehr  zu  befördern,  Unterhandlungen  erdffnen  lassen  und  zu  diesem
  Zwecke  bevollmächtigt:
Seine  Majestät  der  König  von  Bayern:
Allerhöchst-Ihren  wirklichen  Staatsrath-  im  ordentlichen  Dienste,  Staats-Minister
  der  Finanzen,  Arnold  Friedrich  v.  Mieg,  Commandeur  des  Civil-Verdienst-Ordens
  der  Kônigl.  Bayerischen  Kronc,
und
Allerhöchst-Ihren  Kämmerer,  Staarsrath,  außerordentlichen  Gesandten  und  bevollmächtigten
  Minister  an  den  Königl.  Preussischen,  Königl.  Sächsischen,  Großherzogl.
  Sächsischen  und  den  Herzogl.  Sächsischen  Höfen,  Friedrich  Christian
Johann  Graf  v.  Lurxburg,  Groß-Kreuz  des  Civil-Verdienst-Ordens  der  Königl.
Baperischen  Krone,  Ritter  des  Königl.  Preussischen  rothen  Adlerordens  erster
Elasse,  Groß-Kreuz  des  Königl.  Sachsischen  Eivil-Verdienst-Ordens  und  Rirter
des  Königl.  Württembergischen  Friedrichs-Ordens;

Seine  Majestät  der  König  von  Württemberg:
Allerhöchst-Ihren  Major  im  Generalstabe,  Geschäftsträger  am  Koͤnigl.  Preussischen
  Hofe,  Franz  a  Paula  Friedrich  Freiherrn  v.  Linden;

Seine  Majestär  der  König  von  Preussen:
Allerhöchn-IJhren  Geheimen  Staats=  und  Finanz-Minister  Carl  Georg  Maa-Hen,
  Ritter  des  Königl.  Preussischen  rothen  Aolerordens  erster  Classe,  Inhaber
  des  eisernen  Kreuzes  zweiter  Elasse  am  weißen  Bande,  Groß-Kreuz  des
Civil-Verdienst-Ordens  der  Königl.  Vayerischen  Krone,  Commenthur  des  Ordens
der  Königl.  Württembergischen  Krone,  Groß-=  Kreuz  des  Kurfürstl.  Hessischen
Löwenordens,  des  Großherzogl.  Hessischen  Ludwigs-  Ordeno  und  des  Großherzogl.
Sachsen-Weimar'schen  Hausordens  vom  weißen  Falken,