Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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an Stelle seines bisherigen Baues ganz oder teilweise einen Massivbau ausführen will und 
hienach die ihm von Rechts wegen zukommenden Bauhölzer in Anspruch zu nehmen nicht in 
der Lage ist, für dieselben im Hinblick auf die in Aussicht stehende längere Dauer und Unver- 
sehrtheit des neu herzustellenden Hauses oder Hausteiles eine dieser längeren Dauer und der 
infolge davon geminderten Inanspruchnahme des Rechts auf Bauholz entsprechende höhere Ent- 
schädigung zu leisten.“ 
Von dem unter a) erwähnten Beschlusse ist, soweit eine Veranlassung gegeben war, 
bereits Gebrauch gemacht worden. 
Hinsichtlich der unter b) berührten Bitte werden die erforderlichen Anordnungen seitens 
des Staatsministeriums der Finanzen demnächst ergehen. 
§ 10. 
Anläßlich der Beratung des Etats des Staatsministeriums des Innern haben die beiden 
Kammern des Landtags beschlossen: 
Zu Ziffer XI Kap. 6 § 2 „Kosten der Wahlen der Landtagsabgeordneten“: 
„es sei das Einverständnis damit zu erklären, daß für den Fall der Vor- 
nahme einer Neuwahl des Landtags im Laufe der gegenwärtigen Finanzperiode 
die hiedurch erwachsenden Kosten auf die allgemeine Reserve für unvorhergesehene 
und unabweisbare Ausgaben übernommen werden.“ 
Von der erteilten Ermächtigung wird nach Bedarf Gebrauch gemacht werden. 
§ 11. 
Bei Beratung des Etats der Landesuniversitäten haben die beiden Kammern des Land- 
tags den übereinstimmenden Beschluß gefaßt: 
„die K. Staatsregierung sei zu ersuchen, der Frage der Errichtung von 
Professuren für Pädagogik mit übungsschulen näher zu treten.“ 
Wir beauftragen das K. Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schul- 
angelegenheiten diese Frage der Instruktion und weiteren Würdigung zu unterstellen. 
12. 
Zum Etat der Technischen Hochschule haben die beiden Kammern des Landtages 
beschlossen: « 
„es sei die Zustimmung dazu zu erklären, daß der Erlös aus dem Ver— 
kaufe des alten Versuchsfeldes der landwirtschaftlichen Abteilung der K. Technischen 
Hochschule zu den Kosten des Ankaufs und der baulichen Einrichtung des neuen 
Versuchsfeldes verwendet werden dürfe.“ 
Auf Grund dieses Beschlusses sind die weiteren Maßnahmen vorgekehrt worden.
	        
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