Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr.  29.  259

nicht  tunlich.  Dagegen  ist  bei  dieser  Prüfung  nunmehr  eine  wesentliche  Erleichterung  eingeführt
  worden,  deren  Wirkung  abzuwarten  sein  wird.

Dem  Beschlusse  wegen  Gewährung  besonderer  Vergütungen  für  die  Leitung  der  Turnspiele
  an  den  Progymnasien  und  Realschulen  erteilen  Wir  unter  wohlgefälliger  Anerkennung
des  hiedurch  vom  Landrate  bekundeten  Interesses  für  die  körperliche  Ausbildung  der  heranwachsenden
  Jugend  Unsere  Genehmigung.

3.  Dem  Ersuchen  des  Landrates,  die  Frage  des  Bedürfnisses  nach  einer  weiteren
Kreisrealschule  in  München  zu  prüfen,  wird  stattgegeben  werden.

4.  Dem  Beschlusse  des  Landrates  den  künftigen  Hauptlehrern  an  gewerblichen  Tagesfortbildungsschulen
  außer  München  pensionsfähige  Dienstalterszulagen  aus  Kreisfonds  zu
gewähren,  desgleichen  den  Beschlüssen  über  die  Bewilligung  von  2000  zum  Baufonds
der  Zeichen-,  Modellier=  und  Schnitzschule  Oberammergau  und  über  die  Erhöhung  der
Position  zur  Unterstützung  der  gewerblichen  Fortbildungsschulen  des  Regierungsbezirkes  außer
München  von  78  500  auf  90000  erteilen  Wir  gerne  Un  sere  Genehmigung.  Der
Wunsch  des  Landrates,  jenen  Gemeinden  —  außer  München,  —  welche  gewerbliche  Fortbildungsschulen
  besitzen,  eine  weitere  Erleichterung  zu  gewähren  und  demgemäß  bei  dem

Kreisbudget  für  1908  entsprechende  Vorlage  zu  machen,  wird  weiter  gewürdigt  werden.

5.  Der  Landrat  hat  bei  Genehmigung  des  Voranschlages  für  die  gewerblichen  Fortbildungsschulen
  in  München  für  1907  der  Hoffnung  Ausdruck  gegeben,  daß  im  künftigen  Etat
ein  wesentlich  höherer  Zuschuß  aus  Zentralfonds  eingestellt  sein  werde,  und  daß  die  Stadtgemeinde
  München  auf  Abminderung  des  Kreisfondszuschusses  ernstlich  hinwirken  werde.

Durch  Entschließung  des  K.  Staatsministeriums  des  Innern  für  Kirchen=  und  Schulangelegenheiten
  vom  7.  Februar  1907  ist  bereits  darauf  aufmerksam  gemacht  worden,  daß
selbst  bei  einer  Erhöhung  der  für  die  gewerblichen  Fortbildungsschulen  des  ganzen  Landes
bestimmten  Staatsbudgetposition  der  Stadt  München  bei  aller  Anerkennung  der  Neugestaltung
des  gewerblichen  Fortbildungsunterrichtes  wohl  nur  eine  im  Verhältnis  zu  den  opferwillig
übernommenen  Aufwendungen  der  Stadt  München  und  des  Kreises  Oberbayern  mäßig  zu
nennende  Zuschußsteigerung  zugewendet  werden  könnte.

Inwieweit  aber  die  wünschenswerte  Erhöhung  der  Staatsbudgetposition  für  die  gewerblichen
  Fortbildungsschulen  überhaupt  und  damit  auch  des  Zuschusses  für  die  Stadtgemeinde
München  eintreten  kann,  muß  der  Würdigung  bei  Aufstellung  des  Staatsbudgets  für  die
XXIX.  Finanzperiode  vorbehalten  bleiben.

Hinsichtlich  des  der  Stadtgemeinde  München  gegenüber  ausgedrückten  Wunsches  auf
Abminderung  des  Kreisfondszuschusses  wird  das  Weitere  veranlaßt  werden.

6.  Dem  Beschlusse  über  die  Bereitstellung  der  Mittel  zur  Umwandlung  von  Assistentenstellen
  in  pragmatische  Lehrstellen  an  der  Maria-Theresia-Kreisrealschule  und  en  ne  Gisela-