Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Gesetz-und Verurduungs-Suatt 
für das 
Königreich Bayern. 
Nr. 35. 
München, den 18. Juni 1907. 
  
Inhalt: 
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 30. Mai 1907, die Bildung eines Eisenbahnrates für die Staats- 
eisenbahnverwaltung betreffend. — Bekanntmachung vom 13. Juni 1907, die Bildung eines Eisenbahnrates 
für die Staatseisenbahnverwaltung betreffend. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer 
fremden Dekoration. 
——. —— 
  
Nr. 9/6754. 
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bildung eines Eisenbahnrates für die Staatseisen- 
bahnverwaltung betreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Tui#tpol!. 
von Gottes Gnaden Böniglicher Prinz von Hayern, 
Regent. 
Wir finden Uns bewogen, nachstehende Anderungen der Verordnung vom 16. März 1881, 
die Bildung eines Eisenbahnrates für die Staatseisenbahnverwaltung betreffend (Gesetz= und 
Verordnungsblatt S. 168), zu verfügen: 
1. In § 1 werden die Worte „Der General-Direktion der Königlichen Verkehrsanstalten“ 
ersetzt durch 
„Dem Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten“. 
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