Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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Die 
und deren 
2. 
Staatsminister sind befugt, unter ihrer Verantwortung den Abteilungsvorständen 
Stellvertretern die Erledigung von Geschäftsaufgaben minder wichtiger Art nach 
näherer Bestimmung der zu erlassenden Geschäftsordnungen zu übertragen. 
Gegeben zu München, den 26. September 1907. 
Luitpold, 
Prinz von Layern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Podewils. v. Miltner. 
Krhr. v. Horn. 
  
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
  
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 18. September 1907 dem Staats- 
rate i. o. D. Eugen Freiherrn von Schacky 
auf Schönfeld, Minnisterialdirektor im 
K. Staatsministerium für Verkehrsangelegen- 
heiten, für das ihm von Seiner Königlichen 
Dr. v. Pehner. 
u. Frauendorfer. 
v. Brettreich. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Oberregierungsrat 
im K. Staatsministerium des Innern: 
Knözinger. 
v. Pfaff. 
  
Hoheit dem Großherzoge von Baden verliehene 
Kommandeurkreuz I. Klasse des Großherzoglich 
Badischen Ordens vom Zähringer Löwen und 
dem K. Oberleutnant a. D. Gottlieb Frei- 
herrn Ebner von Eschenbach, fürstlich 
bulgarischen Oberststallmeister, für das ihm 
von Seiner Königlichen Hoheit dem Groß- 
herzoge von Mecklenburg-Schwerin verliehene 
Großkomturkreuz des Großherzoglich Mecklen- 
burgischen Greifen-Ordens 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
zu erteilen.
	        
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