Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Gesetz-und Verurdinugsguat 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 58. 
München, den 4. Oktober 1907. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 30. September 1907, die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen bei 
den Reichs= und Staatsbehörden, sowie bei den Kommunalbehörden usw. mit Militäranwärtern und Inhabern 
des Anstellungsscheins betreffend. 
  
  
  
Bekanntmachung, die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- 
und Staatsbehörden, sowie bei den Kommunalbehörden usw. mit Militäranwärtern und Inhabern 
des Anstellungsscheins betreffend. 
K#Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Außern, K. Staatsministerium 
der Instiz, K. Staatsministerium des Innern, Kl. Staatsministerium des Innern für 
Kirchen= und Schulangelegenheiten, K. Staatsministerium der Finanzen, Kl. Staats- 
ministerium für Verkehrsangelegenheiten, K. Kriegsministerium. 
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung werden die nachstehenden an die Vorschriften 
in §8 17, 18, 20, 21 des Gesetzes über die Versorgung der Personen der Unterklassen 
des Reichsheeres, der Kaiserlichen Marine und der Keiserlichen Schutztruppen vom 
31. Mai 1906 — Reichsgesetzblatt S. 593 — sich anschließenden zwischen den ver- 
bündeten Regierungen im Bundesrat vereinbarten Grundsätze, betreffend die Besetzung der 
mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden, sowie bei 
den Kommunalbehörden usw. nebst Anlagen und Erläuterungen zur öffentlichen Kenntnis 
gebracht. 
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