64
Nr. 2925.
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend.
K#Staatsministerium des Innern.
Der Bayerischen Handelsbank A.-G. in München wurde die Genehmigung erteilt,
innerhalb der gesetzlichen und satzungsmäßigen Maximalgrenze des Pfandbriefumlaufs nachstehende
zu 4% verzinsliche Hypothekenpfandbriefe auf den Inhaber, eingeteilt in Stücke zu
5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 —K, nänmlich
1. unverlosbare, vom Ausstellungstage innerhalb 70 Jahren kündbare, jedoch vor
Ablauf von 10 Jahren nicht rückzahlbare Hypothekenpfandbriefe im Betrage von
10 Millionen Mark,
2. verlosbare, vom Ausstellungstage innerhalb 60 Jahren kündbare HOypothekenpfandbriefe
im Betrage von 5 Millionen Mark
in den Verkehr zu bringen.
München, den 8. Februar 1908.
J. A.
Staatsrat v. Krazeisen.
Nr. 3920.
Bekanntmachung, Gebührenordnung für Bader betreffend.
K. Staalsministerium des Innern.
Im Namen Seiner Moajestät des Känigs.
Auf Grund Allerhöchster Genehmigung werden der Gebührenordnung für die Dienstleistungen
der Bader — Beilage zu § 8 der K. Allerhöchsten Verordnung vom 31. März 1899
über die Verhältnisse der Bader, Gesetz= und Verordnungs-Blatt S. 120 und 121 —
in Ziffer IIb „Gebühren für einzelne Verrichtungen, die der Bader nur in ärztlichem Auftrag
vornehmen darf“, folgende Ziffern angefügt:
Ziffer 7. Für Teilmassaggge . .. 1.#
Für Massage des ganzen Körpers 2 ½
Ziffer 8. Für Hilfeleistung bei ärztlichen Operationen für
jede Viertelstunde . ..50-J.
München, den 12. Februar 1908.
J. A.
Staatsrat v. Krazeisen.