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6) Gesuche um Erziehungsbeiträge, Stipendien oder Präbenden;
7) Angebote aller Art, z. B. bezüglich eines Kaufes, Tausches oder Verkaufes unbeweglicher
oder beweglicher Gegenstände, eines Pachtes, einer Miethe;
8) Anerbietungen von Dienstleistungen oder Lieferungen durch Unternehmer, Accordanten,
Fabrikanten, Lieferanten, Kaufleute, Gewerbtreibende und andere Personen, defgleichen
deren Gesuche um Erhöhung der Accordsumme, Entbindung von Verträgen, Freigabe
der Caution vor Ablauf der Haftzeit;
9) alle auf Herstellung von Eisenbahnen bezüglichen Eingaben und Gesuche;
10) Gesuche um Erhöhung tarifirter Gebühren oder Löhne, z. B. der Gefängnißwärter
oder Arbeiter;
11)) Gesuche um Ertheilung polizeilicher Genehmigungen, z. B. zu einer öffentlichen Verloosung
oder Aufstellung einer Glücksbude, zur Verlängerung der Polizeistunde, zu
einem Leichentransporte;
12) Gesuche um Verleihung oder Verlängerung von Erfindungs-Patenten;
13) Gesuche, welche die Auszahlung verjährter Coupons von Staatsschuldobligationen
oder bei Verlust der letzteren die Capitalszahlung bezwecken;
14) Schriftliche Anträge um gerichtliche oder amtliche Beglaubigung von Schriftstücken;
15) Gesuche der Militärbewerber und anderer Personen um Anstellung im Ciwvildienste,
mit Ausnahme der Gesuche der Militärbewerber um Vormerkung;
16) Gesuche der Angehörigen von Militärpflichtigen um Zurückstellung oder Befreiung
vom Militärdienste, um Beurlaubung oder Entlassung im Heere dienender
Mannschaften;
17) Gesuche um Darlehen aus Militärfonds oder aus Stiftungs-Administrationsfonds;
18) Eingaben und Gesuche der Versicherungs-Anstalten, sowie deren Anzeigen an die
Districtsverwaltungsbehörden über Aenderungen in der Person der Agenten und
Generalagenten, mit Ausnahme der Brandversicherungsanstalt für Gebäude und
der Hagelversicherungsvereine.
(Finanz-Min.-Entschließung vom 9. November 1871. F.-M.-Bl. S. 216, dann
Art. 92 des Gesetzes vom 3. April 1875, Ges.= u. V.-Bl. S. 294 u. Art. III
des Gesetzes vom 28. December 1831 Ges.-Bl. S. 240).
Alle in den vorbezeichneten Beispielen aufgeführten Eingaben unterliegen gemäß Art. 13
Csse 1 des im §. 1 erwähnten Gesetzes vom 8. November 1875 einem Stempel von 20 Pfennig